Köln, 5. Mai 2020 – Felix Sturm hat heute gegen das Urteil der 12. großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Köln vom 30. April 2020 Revision eingelegt. Mit der Revision greift der frühere fünffache Boxweltmeister die aus seiner Sicht unzutreffende Entscheidung des Gerichts im Dopingverfahren an.
Felix Sturm: „Nachdem ich seit Donnerstag Zeit hatte, das Urteil und seine Begründung zu bewerten, habe ich mich – auch nach Abstimmung mit meinen Beratern – dazu entschieden, gegen die Entscheidung des Kölner Landgerichts Revision einzulegen und so die aus meiner Sicht nicht nur überraschende sondern für mich auch unverständliche Entscheidung überprüfen zu lassen.“
Felix Sturm hatte im Laufe des Verfahrens wiederholt erklärt, im Rückkampf gegen den russischen Kontrahenten Fjodor Tschudinow nicht gedopt gewesen zu sein. Wie die gefundene Kleinstmenge in seinen Körper gelangen konnte, bleibt für ihn weiterhin unerklärlich. Gleichzeitig konnte die bislang nur mündliche Begründung des Gerichts Felix Sturm nicht überzeugen, insbesondere im Hinblick auf die Ausführungen zum angeblichen Zeitpunkt, der Dauer und der Intensität der Einnahme der verbotenen Substanz Stanozolol. Diese werden nach seiner Ansicht vom Ergebnis der Beweisaufnahme nicht getragen.
Gleiches gilt für die Ausführungen zur angeblichen Wahl des Ortes für ein vorbereitendes Trainingslager in Kitzbühel sowie möglichen wirtschaftlichen Folgen eines Obsiegens im Weltmeisterschaftskampf, die das Gericht zur Begründung seiner Entscheidung herangezogen hatte. Felix Sturm: „Ich habe in meiner Karriere gelernt, auch mit schwierigen Runden umzugehen. In diesem Kampf gibt es noch wenigstens eine weitere Runde und ich bin entschlossen, diese für mich zu entscheiden. Ich kann so nicht aufgeben, wir sehen nach der Urteilsverkündung einige Punkte, die auf jeden Fall noch aufgeklärt werden müssen, ich bin sicher, zu meinen Gunsten.“
Die Entscheidung im Steuerstrafverfahren soll hingegen nicht weiter angegriffen werden.
Felix Sturm: „Dass die Steuererklärungen der Jahre 2008 und 2009 die Vorgänge um meine Schweizerische Beratungsfirma hätten transparenter darstellen müssen, hatte ich bereits im Prozess eingeräumt. Die Annahmen des Gerichts für das Jahr 2010 kann ich bislang nicht abschließend nachvollziehen. Ich möchte das Verfahren jedoch endgültig abschließen und mich auf meine Zukunft konzentrieren können.“
Gegen Felix Sturm waren im Jahre 2019 zunächst Hinterziehungsvorwürfe in Höhe von rund 10 Mio. Euro erhoben worden, die auch den seinerzeitigen Haftbefehl begründeten. Im Laufe der Vorbereitung der Hauptverhandlung konnte der Vorwurf bei Anklageerhebung zunächst auf einen Betrag in Höhe von 5,8 Mio. Euro reduziert werden. Auch nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und Gericht reduzierte sich der Vorwurf im Verlauf der sechsmonatigen Hauptverhandlung dann auf rund 1 Mio. Euro. Der im Dezember ausgesetzte Haftbefehl wurde mit dem Urteil endgültig aufgehoben.
Nils Kröber, Rechtsanwalt: „Mit dem Verlauf und dem Ergebnis der Hauptverhandlung in Steuersachen sind wir sehr zufrieden. Zwar hatten wir gehofft, das Gericht auch für das Jahr 2010 von unserer Rechtsansicht überzeugen und so den Steuerschaden noch auf deutlich unter einer Millionen Euro reduzieren zu können, indes lässt sich auch die vom Gericht vertretene Rechtsansicht hören. Insgesamt verlief die Hauptverhandlung zum Vorwurf der Steuerhinterziehung aus unserer Sicht trotz der teilweise komplexen Sach- und Rechtslage durchweg konstruktiv und transparent – sowohl von Seiten der Staatsanwaltschaft als auch von Seiten des Gerichts. Umso mehr hat uns die Entscheidung zum Vorwurf des Dopingverstoßes überrascht.“
Text: Felix Sturm