Staatsanwaltschaft wirft Sturm Steuerhinterziehung in Höhe von 5, 8 Millionen vor
Ab heute steht der 40-jährige, ehemalige WBA-Super-Champion im Mittelgewicht, Felix Sturm, vor dem Kölner Landgericht. Sturm wird Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zur Last gelegt. Gemäß der Anklageschrift soll Adnan Catic, wie Sturm mit bürgerlichem Namen heißt, von 2009 bis zum Jahre 2017, 5,8 Millionen Steuern hinterzogen haben.
Des Weitern ist Sturm wegen Selbstdopings und Körperverletzung angeklagt. Sturm war nach seinem Sieg am 20. Februar 2016 in Oberhausen, in der WM-Revanche gegen den Russen Fedor Chudinov positiv auf die anabole Substanz Hydroxy-Stanozolol getestet worden. Deshalb wertet die Anklage dann seinen Kampf gegen Chudinov als vorsätzliche Körperverletzung. Eine einmalige Anschuldigung, die es so in der Bundesrepublik noch niemals gegeben hat. Es ist hier allerdings nicht sicher, dass ihn das Gericht auch deswegen verurteilten wird, denn ein solches Urteil hätte weltweite Folgen, so dass künftig jeder Boxer, der nach einem Kampf positiv getestet wird, mit einer Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung rechnen müsste. Das Gericht hatte diesen Anklagepunkt auch schon einmal eingestellt und der Vorwurf wurde erst wieder Gegenstand der Anklage, nachdem das Oberlandesgericht einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft statt gegeben hatte.
Aber das ist eigentlich die geringste Anschuldigung die man Felix Sturm zur Last legt, viel problematischer für den einstigen Box-Weltmeister, ist der Vorwurf der Steuerhinterziehung in Höhe von 5,8 Millionen Euro. Das sieht Sturms Rechtsanwalt Nils Kröber allerdings ganz anders. Sturms Verteidiger betonte, dass seinem Mandanten Steuerhinterziehung in einer Höhe vorgeworfen werde, die steuerrechtlich noch überhaupt gar nicht festgestellt sei. Er sei zuversichtlich, dass sich die Summe weiter reduzieren werde. Es handele sich hier um Einnahmen, die Felix Sturm gar nicht zugeflossen wären. Die Einnahmen aus den Kampfbörsen und TV-Gelder sollen an eine Firma in der Schweiz gegangen sein, die den Boxer und seine Kämpfe vermarktete und dafür Provisionen vereinnahmte. Sturms Einnahmen flossen damals in diese Schweizer-Firma, aber auf die in der Anklage genannte Summe habe Sturm niemals Zugriff gehabt, so der Verteidiger weiter.
Haftbefehl aussetzen zum Training für einen Kampf gegen Arthur Abraham
Am ersten Verhandlungstag regte Sturms Verteidigung an, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Noch sei Sturm topfit und Arthur Abraham stünde bereit gegen ihn anzutreten und auch die öffentlich-rechtlichen Sender hätten Interesse an einer Übertragung dieses deutsch-deutschen Duells signalisiert. Eine weitere U-Haft könnte Sturms gegenständige Verfassung nur verschlechtern. Ein weiterer Kampf dagegen, könnte aber Geld in die Kasse des Angeklagten spülen um etwaige verbleibende Steuerschulden bezahlen zu können. Sturms Anwälte sagten, Sturm besäße mittlerweile keine finanziellen Mittel mehr, die er etwa für eine Kaution aufbringen könnte. Gemäß der Auffassung von Sturms Verteidiger könne er auch mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Eine Fluchtgefahr sah die Verteidigung deshalb nicht.
Das Gericht stellte die Entscheidung über die Außervollzugsetzung des Haftbefehls indessen zurück und wird darüber in den nächsten Tagen entscheiden.