Felix Sturm – Anklage durch Staatsanwaltschaft nach Dopingvergehen 2016

Felix Sturm - Foto von Devad Handanovic
Foto: Devad Handanovic

Übereinstimmenden Medienberichten zufolge, wurde gegen den einstigen mehrfachen Weltmeister Felix Sturm Anklage erhoben.

Staatsanwaltschaft Köln erhebt Anklage gegen Felix Sturm

Zuletzt stand Felix Sturm im Kampf um die WBA-Weltmeisterschaft im Supermittelgewicht am 20. Februar 2016 im Ring. Damals besiegte er den Russen Fedor Chudinov nach Punkten. Kurze Zeit später wurde bekannt, dass Sturm positiv auf Hydroxy-Stanozolol getestet wurde. Wie nun bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Köln Anklage gegen den früheren Champion und Publikumsmagneten eingereicht. Die dpa bestätigt unter Berufung auf einen Sprecher des Kölner Landgerichts „Selbstdoping, Teilnahme an einem Wettkampf unter Selbstdoping und gefährliche Körperverletzung“ als Anklagepunkte.

Wie es in der Anklageschrift heißt, die Sturm mittlerweile zugestellt wurde, habe sein letzter Gegner Fedor Chudinov „am Kampf gegen Sturm unter der Voraussetzung teilgenommen, dass Chancengleichheit besteht“, wie die BILD schreibt. Aufgrund des positiven Dopingbefundes bestand diese jedoch nicht mehr. Wenn dann durch einen gedopten Boxer im Ring dessem Gegenüber noch Schaden zugefügt wird, sieht dies das deutsche Rechtssystem als gefährliche Körperverletzung – eine Straftat.

Bisher ist nicht bekannt, unter welchen der drei Anklagepunkte (Selbstdoping, Teilnahme an einem Wettkampf unter Selbstdoping und gefährliche Körperverletzung) das Hauptverfahren eröffnet wird. Die deutsche Justiz sieht für Selbstdoping eine Geldstrafe bis hin zu drei Jahren Freiheitsentzug vor. Für gefährliche Körperverletzung liegt das Strafmaß bei bis zu 10 Jahren, jedoch ist dies im Falle Sturm sehr unwahrscheinlich.

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