Beschwerde abgelehnt: Felix Sturm bleibt bis Prozess-Auftakt in Haft!

Felix Sturm / Foto: Konstantinos Sarigiannidis

Felix Sturms letzte Chance, um frühzeitig die U-Haft zu verlassen, ist vertan. Bis zum Prozess-Beginn muss der Ex-Weltmeister im Gefängnis bleiben.

OLG lehnt Haftbeschwerde ab. Felix Sturm muss weiter in U-Haft bleiben!

Seit Anfang April sitzt der mehrfache Leverkusener Ex-Weltmeister Felix Sturm hinter Gittern. Wir erinnern uns: auf der Fitnessmesse FIBO wurde Sturm verhaftet (Boxen1 berichtete) – der Vorwurf: Steuerhinterziehung! Sturm, der sich 2009 von Universum Boxpromotion freikaufte, soll über dessen gesamte Zeit als „selbstpromoteter“ Boxer Kampfbörsen (laut BILD zwischen 1,8 und 3,5 Millionen Euro pro Kampf) über einen Berater in die Schweiz geleitet haben, da die dort zu zahlenden Steuern wesentlich geringer sind als in Deutschland. Danach floss das Geld zurück an dessen „Sturm Box-Promotion“.

Nach Aussagen aus dem Sturm-Lager, hat sich der Ex-Weltmeister auf den Schweizer Unternehmens- und Finanzberater Hans Peter Moser verlassen und war überzeugt davon, dass diese ihm angebotene Steuerkonstruktion rechtlich in Ordnung sei. Die Kölner Staatsanwaltschaft scheint das allerdings anders zu sehen. Der Versuch, Sturm mittels Hinterlegung einer Kaution vorzeitig aus der U-Haft frei zu bekommen scheiterte und auch eine Beschwerde seiner Anwälte wurde nun vom Oberlandesgericht in Köln abgelehnt. Da der gebürtige Deutsche mit bosnischen Wurzeln auch die Staatsbürgerschaft von Bosnien-Herzegowina hat, besteht nach Ansicht des Gerichts eine „erhöhte Fluchtgefahr“.

Wann es zum Prozessauftakt gegen den 40-jährigen Felix Sturm kommen soll, ist bisher unklar. Die Länge der U-Haft wird sich demnach auf unbestimmte Zeit verlängern. Bis zur Verkündung eines Urteils gilt jedoch weiter die Unschuldsvermutung.

 

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