Neue Entwicklung im Dopingfall Erkan Teper – Z!-Promotion will BDB verklagen

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Der vermeintliche „Doping-Skandal“ um Schwergewichtler Erkan Teper wird immer verworrener. Mittlerweile hat sich die Europäische Box-Union (EBU) eingeschaltet und Sanktionen gegen den Bund Deutscher Berufsboxer (BDB) ausgesprochen. Derweil zweifelt Tepers Promoter (Z!-Promotion) den Dopingtest an und erwägt eine Klage gegen BDB und EBU.

Zum Hintergrund des Skandals

Erkan Teper und Hagen Döring
Erkan Teper und Hagen Döring

Der Reihe nach: Erkan Teper war nach seinem EU-Titelkampf gegen Newfel Ouatah am 13. Juni 2014 zum ersten Mal positiv getestet worden. Die auffälligen Ergebnisse der A-Probe wurden dem Auftrag gebenden Verband, also dem BDB, mitgeteilt. Wie bei jedem Titelkampf auf einer BDB-Veranstaltung üblich, beauftragt der Bund Deutscher Berufsboxer Dopingtests der beteiligten Kämpfer. Die Kosten hierfür übernimmt der BDB. Die internationalen Verbände (in Europa die EBU ebenso wie weltweit die WBA, WBC, WBO und IBF) schreiben solche Tests zwar verbindlich vor, überlassen die Abwicklung und das Handling aber explizit dem jeweiligen nationalen Verband.

Der BDB erhält einen Bescheid über positive Befunde mit einer Prüfnummer, die nur im BDB-Büro in Kaltenkirche einer Probe und damit dem jeweiligen Boxer zugeordnet werden kann. In der Vergangenheit sind Informationen über positive Dopingtests mehrfach nach außen gedrungen – zuletzt beim Australier Sam Soliman nach dessen WM-Kampf gegen Felix Sturm. „Aufgrund dessen ist immer noch ein Gerichtsverfahren gegen den BDB anhängig“, erklärt BDB-Präsident Thomas Pütz. „Wir werden verklagt, weil bekannt geworden ist, dass es einen Dopingfall gab, bevor das interne Verfahren abgeschlossen war. Aus diesem Fehler haben wir gelernt. Dementsprechend gehen jetzt keine Informationen mehr nach draußen.“

Stattdessen wurde im Fall Teper ordnungsgemäß zunächst die NADA, der betroffene Boxer sowie dessen Promoter informiert. Zeitgleich bekamen Teper und die Z!-Promotion die Möglichkeit, sich zu dem Vorfall zu äußern und die Öffnung der B-Probe zu beantragen, um den positiven Befund der A-Probe zu entkräften. „Leider bekamen wir auf unsere Schreiben trotz Fristsetzung keine Antwort, sodass das Verfahren nicht abgeschlossen werden konnte“, so Pütz. „Folgerichtig haben wir Erkan Teper als Ersttäter gemäß unserer Satzung für sechs Monate gesperrt. Er hat zwischen Juni 2014 und März 2015 nicht im Ring gestanden und den EU-Titel niedergelegt.“

Teper1Im März 2015 erboxte sich Teper durch einen einstimmigen Punktsieg gegen Johann Duhaupas den IBF Intercontinental Titel im Schwergewicht. Auch nach diesem Kampf wurde eine Dopingkontrolle durchgeführt – ohne Befund. Am 17. Juli kam es dann in Tepers nächstem Kampf zur Europameisterschaft gegen David Price, die der Deutsche spektakulär durch KO in der zweiten Runde für sich entschied. Doch in diesem Fall war die A-Probe wieder positiv.

Thomas Pütz: „Wir haben das ganze Prozedere den Regularien entsprechend neu gestartet, die NADA, den Boxer und den Promoter informiert und Boxer und Promoter um Stellungnahmen gebeten. Wieder ließen Teper und Z!-Promotion Fristen verstreichen, sodass wir die EBU informierten, die Wertung des Kampfes annullierten und gegen Teper die Maximalstrafe aussprachen, die unsere Satzung hergibt: Ein Jahr Sperre!“

Reaktion von EBU und Z!-Promotion

Bob Logist, EBU-Präsident
Bob Logist, EBU-Präsident

An dieser Stelle wird es kompliziert: Da die EBU für Dopingsünder eine Sperre von zwei Jahren vorsieht, kommt es zur Auseinandersetzung zwischen den Verbänden. „Aus meiner Sicht kann Erkan Teper vielleicht zwei Jahre lang nicht um einen EBU-Titel boxen, ich kann aber auch nicht gegen unsere Satzung entscheiden und ihn für zwei Jahre von allen BDB-Veranstaltungen suspendieren“, erklärt Pütz. „Die Konstellation ist schwierig, weil die Rechtslage nicht geklärt ist. Auf der einen Seite sind die nationalen Verbände für die Abwicklung in Dopingfragen verantwortlich, auf der anderen Seite beharrt die EBU auf ihrer Regelung zum Thema Sperre. Wir sind uns sicher, dass wir nichts falsch gemacht haben.“

Nach wie vor tut sich der BDB-Präsident schwer, sich überhaupt zu dem Thema zu äußern: „Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren. Im Grunde können wir gar nichts dazu sagen.“ Die ganze Angelegenheit wird dadurch noch problematischer, dass Z!-Promotion die Testergebnisse mittlerweile in einem offiziellen Schreiben anzweifelt und eine sofortige Aufhebung der Sperre verlangt.

Laut Informationen der Z!-Promotion handelt es sich bei den Auswertungen der NADA-zertifizierten Agentur nicht um Mess-, sondern um Schätzwerte – und das auch noch in einem Bereich, in dem ohnehin „nur Abschätzungen getroffen werden können, welche keine (insbesondere juristische) Verwertbarkeit haben“. Die klare Schlussfolgerung der Z!-Promotion: „Teper war nicht gedopt“, da „keine aussagekräftige Analyse“ vorläge.

Die Z!-Promotion droht damit, den BDB auf eine Million Euro (und die EBU auf 500.000,- Euro) zu verklagen, wenn die Sperre nicht unverzüglich aufgehoben werden sollte. Damit stehen der Bund Deutscher Berufsboxer und sein Präsident Thomas Pütz weiterhin zwischen allen Stühlen. „Wir haben erst mal um einen Fristaufschub gebeten, um die ganze Sache juristisch prüfen zu lassen“, so Pütz. „Es gibt hier mit Sicherheit noch viele Ungereimtheiten und sehr viel Klärungsbedarf von allen Seiten. Da wir uns hier in einem sehr sensiblen Bereich bewegen, werden wir keinerlei Wasserstandsmeldungen abgeben, sondern müssen abwarten, wie es weitergeht.“

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