Gericht erklärt Soliman-Sperre für nichtig

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Solimans Anwalt kündigt Schadensersatzforderung an

Das Landgericht Kiel hat in einem Urteil das gestern öffentlich wurde (Aktenzeichen 9O283/13) die Dopingsperre, die der BDB im Frühjahr 2013 gegen den australischen Profiboxer Sam Soliman erlassen hat, für unwirksam erklärt.  Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann seitens des BDB mit dem Rechtsmittel der Berufung angefochten werden.

Was ist passiert?

Am 1. Febrauar 2013, mithin vor über dreieinhalb Jahren, standen sich im ISS Dome zu Düsseldorf, der Deutsche Felix Sturm und der Australier Sam Soliman in einem Ausscheidungskampf um den IBF-WM-Titel gegenüber. Ursprünglich gewann Soliman diesen Kampf nach Punkten. Ein paar Tage später teilte jedoch die Nationale Doping Agentur NADA, die mit zwei Ihrer Dopingärzten für die Dopingkontrolle zuständig war, dem BDB mit, dass Soliman positiv getestet wurde.

Daraufhin wurde vom BDB Vorstand das Urteil in No-Contest umgewandelt und Sam Soliman vom BDB für neun Monate gesperrt. Diese Sperre betraf allerdings nur mögliche kommende Kämpfe in Deutschland, denn – da Soliman ja mit einer australischen Boxlizenz boxte – konnte ihm auch der BDB seine Boxlizenz nicht entziehen, dass kann immer nur der Lizenz erteilende Boxverband (siehe den aktuellen Fall von Tyson Fury).

Soliman hatte damals in dem ihm gewährten rechtlichen Gehör angegeben, dass er vorsätzlich nicht gedopt habe, dass er aber noch in Australien einen Energy-Drink namens „Black Bomb“ zu sich genommen habe, der wie er jetzt im Nachhinein festgestellt hätte genau diese verbotene Substanz enthalten hätte. Beim Doping ist es eigentlich egal ob man nun vorsätzlich oder fahrlässig dopt: gedopt ist gedopt und wohl fast jeder der im Nachhinein erwischt wird, wird eine entlastende Erklärung bereit haben wie die festgestellte verbotene Substanz in seinen Körper gekommen ist.

Soliman hat dann über seinen Rechtsanwalt gegen diese Entscheidung Klage vor einem ordentlichen deutschen Gericht erhoben und es hat dann über dreieinhalb Jahre gedauert bis das Gericht in dieser Sache nun gegen die damalige Vorstandsentscheidung des BDB entschieden hat.

Nach dieser aktuellen Gerichtsentscheidung dürfte es jedem Boxverband dieser Welt künftig schwerfallen, nach einer positiven Dopingkontrolle, eine Sperre auszusprechen, wenn zu erwarten ist, dass ein ordentliches Gericht diese nach Jahren wieder kippt und Platz macht für Regressansprüche des gesperrten Boxers.

Genau wegen dieser Klage im Fall Soliman hielt sich der BDB im Fall Teper mit einer Entscheidung zurück und musste dafür in der Öffentlichkeit Schelte einstecken. Hier kann man nur sagen: „Wie man es macht ist es falsch.“

Solimans Rechtsanwalt Prof Dr. Rainer Cherkeh kündigte nach diesem Urteil schon jetzt Schadensersatzansprüche an die Adresse des BDB an. Diese würden allerdings ins Leere gehen, denn der BDB ist ein eingetragener Verein ohne großes Vereinsvermögen und eine Forderung wie sie wohl Soliman vorschwebt hätte sicher den Konkurs des BDB zur Folge. Allerdings müsste für Regressansprüche das Urteil erst einmal rechtskräftig sein.

Sam Soliman ist aber eigentlich durch diese Sperre kaum ein Schaden entstanden (außer vielleicht die Anwaltskosten), denn er hat schon im selben Jahr in Australien wieder geboxt und nach gut einem Jahr, im Mai 2014, hat Soliman wieder gegen Felix Sturm um den IBF-WM-Titel geboxt und diesen auch gewonnen. Allerdings hat er den Titel schon bei der ersten Titelverteidigung fünf Monate später schon wieder an Jermain Taylor verloren.

Selbstverständlich wird der BDB gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen und es wird für kommende Entscheidungen richtungsweisend sein wie letztlich die höchste Instanz entscheiden wird.

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