Gericht bestätigt: Jack Culcay-Keth ist weiterhin vertraglich exklusiv an Universum Box-Promotion gebunden

Das Landgericht Darmstadt hat in einem heute erlassenen Urteil bestätigt, dass der Berufsboxer Jack Culcay-Keth, Amateurweltmeister aus 2009, weiterhin vertraglich exklusiv an seinen Boxpromoter Universum Box-Promotion gebunden ist. Das Gericht hat einen Antrag von Universum, ihm im Wege einstweiligen Rechtsschutzes Boxkämpfe mit Dritten zu untersagen, zwar wegen angeblich fehlender Dringlichkeit dieses Antrages zurückgewiesen, in dem Urteil jedoch ausdrücklich festgestellt, dass der Exklusivvertrag der Parteien aus dem Jahre 2009 weiterhin wirksam und die Vertragskündigung des Boxers unbegründet ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Jack Culcay hatte seinen bis November 2012 laufenden Vertrag mit dem Universum-Stall im Mai 2011 gekündigt. Das heute vom Landgericht Darmstadt erlassene Urteil bestätigt jedoch die Wirksamkeit des Vertrages. Culcay hat für Universum Box-Promotion seit seinem Profi-Debut am 19.12.2009 insgesamt acht Kämpfe bestritten. Zuletzt stand der Darmstädter vertragswidrig auf einer Boxveranstaltung am 03.09.2011 in Herning, Dänemark, im Ring, die in Zusammenarbeit von Firmen des Sauerland-Stalls durchgeführt wurde.
















